Allgemeine Geschäftsbedingungen der GripsMobil

§1 Geltungsbereiche

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche nachfolgend angeführte Leistungen der GripsMobil – Wissen bewegt erweitern, „GripsMobil“, vertreten durch Sebastian Rosales Rodriguez, Krenngasse 12, 8010 Graz.

Zu diesen Leistungen gehören:

  • Präsenzschulungen
  • Webinare
  • Onlineschulungen
  • Blended Learning

Alle Angebote von GripsMobil werden vereinfacht als „Schulung“ bezeichnet, die genaue Bezeichnung ergibt sich aus dem jeweiligen angebotenen Format.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gelten ausschließlich nachfolgende AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden werden von der GripsMobil grundsätzlich nicht anerkannt.

§2 Definitionen

GripsMobil ist der Anbieter von Schulungen aller Art.

Unternehmenskunde: Unternehmen, welches bei der GripsMobil die Organisation und/oder Durchführung von Schulungen in Auftrag gibt oder einen Vortrag/eine Schulung anfragt bzw. bestellt.

Kunde: Eine natürliche Person, die als Konsument auf eigene Rechnung eine Teilnahme an einer Schulungsveranstaltungen auf eigene Rechnung bucht.

Teilnehmende Person: Jede natürliche Person, die an einer von der GripsMobil angebotenen Schulung teilnimmt.

Präsenzschulung: Schulung (auch Workshop oder Klausur), bei welcher Vortragende und teilnehmende Personen physisch im selben Raum anwesend sind. Dazu gehören sowohl Inhouse-Schulungen bei Unternehmenskunden als auch offene (= für jede Person buchbare) oder geschlossene Schulungen, die in den Räumlichkeiten von GripsMobil abgehalten werden.

Inhouse-Schulung: Eine Präsenzschulung, die in den Räumlichkeiten eines Unternehmenskunden oder in den Räumlichkeiten von GripsMobil stattfindet.

Webinar: Online-Schulungsveranstaltung in Echtzeit, die im virtuellen Klassenraum stattfindet.

Onlineschulung: Eine Schulung, die ausschließlich online konsumiert werden kann. Entweder wird die Onlineschulung über eine Schulungsplattform offen für jeden Kunden angeboten oder exklusiv nur für einen Unternehmenskunden in einem eigenen Onlinebereich.

E-Learning: Aufgezeichnete Webinare

Blended Learning: Eine Kombination aus Onlineschulung sowie Präsenzschulung oder Webinar.

Vertragsparteien: GripsMobil und Unternehmenskunde oder GripsMobil und Kunde werden gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet.

§3 Vertragsabschluss

Der Unternehmenskunde erhält von der GripsMobil ein Angebot betreffend Gestaltung, Produktion und/oder Durchführung einer Schulung bzw. eines Vortrags. Der Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes durch den Unternehmenskunden schließlich unter Zugrundelegung dieser AGB zustande.

Kunden geben ihren Teilnahmewunsch an einem Schulungsformat per E-Mail oder Onlineformular GripsMobil bekannt. Dies stellt ein an die GripsMobil gerichtetes Angebot zur Teilnahme an der vom Kunden ausgewählten Schulung dar. Die Schulungsteilnahme wird erst durch die schriftliche Bestätigung per E-Mail durch GripsMobil an den Kunden fixiert und gilt ab Erhalt des E-Mails als verbindlich.

Die Anmeldungen zur Teilnahme an Präsenzschulungen werden in jener Reihenfolge berücksichtigt, in der sie bei der GripsMobil eingegangen sind. Das kann dazu führen, dass Kunden bei Erreichung der maximalen Teilnehmendenzahl abgelehnt werden müssen. Dasselbe gilt auch für Personen, die nicht über die notwendigen Vorkenntnisse verfügen. Sollte eine Präsenzschulung bereits voll gebucht sein, werden den Kunden nach Möglichkeit weitere Termine genannt. Ein Teilnehmenden-Platz ist erst dann fix reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bei GripsMobil eingelangt ist.

§4 Zahlungsmodalitäten

Der volle Rechnungsbetrag ist sofort ab Rechnungslegung fällig. Abweichende Vereinbarungen (z. B.: Anzahlungen) sind schriftlich möglich. Die Kontoverbindung wird in der Rechnung angegeben. Im Verwendungszweck ist verpflichtend die Rechnungsnummer anzugeben. Alle auf der Website angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.

Sollte ein Kunde die ihm übermittelte Rechnung nicht fristgerecht bezahlen, behält sich die GripsMobil vor, die Teilnahmegebühr den einzelnen Teilnehmenden persönlich in Rechnung zu stellen.

Im Falle der Buchung von Blended Learning ist zu beachten, dass das Blended Learning eine zusammenhängende Schulung darstellt und daher die Gebühr für beide Teile der Schulung (Präsenz- und Onlineschulung) zu bezahlen ist. Die Zahlung kann nicht gesplittet werden.

Achtung: Onlineschulungen werden erst nach Zahlungseingang für den jeweiligen Teilnehmenden freigeschalten.

§5 Elektronische Rechnungslegung

Unternehmenskunden sowie Kunden erhalten Rechnungen auf elektronischem Weg an die vom Unternehmenskunden bzw. Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Unternehmenskunde bzw. Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Die Rechnung wird mit digitaler Signatur und vorsteuerabzugsfähig laut UStG übermittelt. Änderungen bei der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt wurde, werden vom Unternehmenskunden bzw. Kunden unverzüglich schriftlich GripsMobil bekannt gegeben. Zusendungen von Rechnungen von GripsMobil an die vom Unternehmenskunden bzw. Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten zudem auch dann als zugegangen, wenn der Unternehmenskunde bzw. Kunde eine Änderung der E-Mail-Adresse GripsMobil nicht bekannt gegeben hat. Der Unternehmenskunde bzw. Kunde sorgt empfängerseitig dafür, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch GripsMobil ordnungsgemäß an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend adaptiert sind. Automatisierte elektronische Antwortschreiben an GripsMobil (z.B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

§6 Frühbucherbonus

Ein etwaiger Frühbucher-Bonus für Schulungen kann nur bei einer Anmeldung bis zum angegebenen Datum in Anspruch genommen werden. Ermäßigungen (z.B. Rabatte, Frühbucherboni etc.) können nicht addiert werden, d.h. es gilt die jeweils höchste Ermäßigung pro Schulung/Termin.

§7 Rücktritt/Stornobedingungen

7.1. Rücktritt Konsumenten

Wenn eine Schulung von einem Kunden als Privatperson gebucht wird, steht dem Kunden als Konsument ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Der Vertragsabschluss kommt mit Übermittlung der schriftlichen Bestätigung von GripsMobil an den Teilnehmenden zustande. Dies gilt nicht für Schulungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Rücktritte von der Teilnahme sind daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung per E-Mail möglich. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:

GripsMobil Krenngasse 12, 8010 Graz gripsmobil@rosales-fachstelle.at

Achtung: Ab Freischalten einer Onlineschulung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.


7.2 Storno - Einzelbuchung von Kunden

Bei Storno einer Einzelbuchung seitens eines Kunden bis 28 Tage vor Beginn der Schulung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 50,– und bedarf der schriftlichen Mitteilung per E-Mail und einer Bestätigung des Erhalts durch GripsMobil. Bei Stornierung der Teilnahme zwischen 28 und 14 Tage vor Schulungsbeginn werden 50 % des Schulungsbetrages, bei Stornierungen zwischen 14 und 7 Tagen vor Schulungsbeginn werden 75 % des Schulungsbetrages, bei Stornierungen, die 7 Tage (oder kürzer) vor einer Schulung erfolgen oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Seitens des Kunden kann jederzeit eine Ersatzperson nominiert werden.

7.3 Storno durch Unternehmenskunden

Für alle Schulungen, die von einem Unternehmenskunden bestellt werden, gelten, außer es ist schriftlich ausdrücklich abweichend vereinbart, folgende Stornobedingungen: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Stattfinden der Schulung oder vereinbartem Lieferdatum einer für den Unternehmenskunden exklusiv produzierten Onlineschulung werden nur die bis dahin getätigten Aufwendungen (Nachweis durch Quittung) verrechnet. Bei Stornierung von 29 bis 14 Tage vor Stattfinden der Inhouse-Schulung oder Lieferdatum werden 50 % des Angebotspreises verrechnet, bei Stornierung innerhalb der letzten 13 Tage vor dem vereinbarten Termin oder Lieferdatum bzw. am Veranstaltungstag wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

§8 Änderungen

GripsMobil behält sich vor, in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Schulungsprogramms, des Veranstaltungstermins, der Referenten sowie des Veranstaltungsorts vorzunehmen. GripsMobil behält sich außerdem vor, die Inhalte der Schulungen zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen.


§9 Haftung für Inhalte externer Referenten

Für die Richtigkeit der in den Schulungen von externen Trainern und Referenten gemachten Aussagen übernimmt die GripsMobil keine Haftung bzw. Gewährleistung.

§10 Urheberrecht

Die verwendeten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht (auch nicht auszugsweise) ohne Einwilligung seitens GripsMobil und des jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

§11 Blended Learning und Onlineschulungen

11.1 Blended Learning

Blended Learning ist eine Kombination aus Onlineschulung sowie Präsenzklausur. Die Präsenzklausur kann auch online in einem virtuellen Klassenzimmer mittels Liveübertragung stattfinden. Teilnehmende Personen müssen vor Stattfinden der Präsenzklausur den Online-Schulungsteil absolviert haben und die entsprechende Prüfung bestanden haben. Der Online-Schulungsteil kann bis einen Tag vor Stattfinden der Präsenzschulung absolviert werden. Sollte eine teilnehmende Person nach Absolvierung des Online-Schulungsteils nicht an der Präsenzschulung teilnehmen, ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auch eines Teils der Teilnahmegebühr ausgeschlossen. Für die Präsenzschulung sichert GripsMobil die Durchführungsgarantie zu.

11.2 Onlineschulungen

Die teilnehmende Person hat ein auf Dritte nicht übertragbares Recht zur Teilnahme an der Onlineschulung. Das Teilnahmerecht umfasst den Zugang zur vertragsgegenständlichen Schulung sowie die Berechtigung zum Abrufen von Schulungsinhalten. Die abrufbaren Schulungsunterlagen dürfen von ihr nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Sollte der Zugang zu Schulungsplattformen, auf denen Schulungen angeboten werden, aufgrund technischer Fehler oder anderer Gründe nicht möglich sein, übernimmt GripsMobil keinerlei Haftung. Eine Rückerstattung einer bereits getätigten Zahlung wegen technischer Unterbrechungen ist ausgeschlossen.

§12 Haftungsausschluss

GripsMobil haftet den Unternehmenskunden, Kunden sowie teilnehmenden Personen für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Die Nachweispflicht hierfür trifft den Anspruchstellenden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von GripsMobil beigezogene Dritte zurückgehen.

Jegliche Schulungsplattform von Partner-Akademien, auf denen GripsMobil Schulungen anbietet, wird in technischer Hinsicht unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betrieben. GripsMobil kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass eine Online-Akademie ohne Unterbrechung zugänglich ist und dass die gewünschte Verbindung immer hergestellt werden kann. Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen bei der Benutzung erforderlich ist, ist GripsMobil berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen, insbesondere Verbindungen in ihren Telekommunikationsnetzen zu unterbrechen oder in ihrer Dauer zu begrenzen. Ein ununterbrochener Betrieb kann daher nicht garantiert werden und ist auch nicht geschuldet. Eine Haftung für technisch bedingte Unterbrechungen des Zugriffs auf eine Online-Akademie, z.B. infolge von Netzausfällen und sonstigen Störungen, insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes, ist daher ausgeschlossen.

Bei Seminaren, die in den Räumlichkeiten von GripsMobil stattfinden haftet die GripsMobil – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Wertsachen der teilnehmenden Personen, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von GripsMobil -Mitarbeitenden zurückzuführen, wofür der Anspruchstellende nachweispflichtig ist. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die, während der Pausen in einem Vortragsraum verbleiben, haftet GripsMobil – soweit gesetzlich zulässig – in keinem Fall. Ferner wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden übernommen, die sich in den Seminarräumlichkeiten, in den Pausenräumen und Gangflächen sowie Nebenräumen von GripsMobil sowie der von ihr für Seminarzwecke benutzten Räumlichkeiten Dritter ereignen.

§13 Datenschutz

GripsMobil verarbeitet alle personenbezogenen Daten wie es zur Vertragserfüllung notwendig ist. Bei Inhouse-Schulungen wird darum ersucht, von der Übersendung von Teilnehmenden-Listen seitens des Unternehmenskunden Abstand zu nehmen. Darüber hinaus wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen: LINK

§14 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich und soweit gesetzlich zulässig als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Graz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen.

§15 Diverses

Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. Auch ein Abgehen von diesem Formerfordernis erfordert zwingend Schriftlichkeit.

Stand: Juli 2026

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